Preisliste

 

Gutenbergstraße 33

Tel. +49 176 24083537

eMail info@werkstatt4you.de

 

Öffnungszeiten:

Samstags von 09:00 -17:00 Uhr

Andere Tage auf Anfrage

 

 
   

 

 

 

Preisliste

 

Arbeitsplatz mit Hebebühne Pkw und Werkzeugwagen

 

pro Stunde

18,00 €

 

 

 

 

Arbeitsplatz mit Hebebühne Motorrad und Werkzeugwagen

 

pro Stunde

14,00 €

 

 

 

 

Arbeitsplatz ohne Hebebühne

 

pro Stunde

6,00 €

 

 

 

 

Lackierbereich mit Absaugung und Heizung

 

pro Stunde

55,00 €

 

 

 

 

Dienstleistungen

 

 

 

SmartRepair (Lackreparaturen)

 

ab

80,00 €

Tüv/AU-Vorführung zzgl. Gebühren

 

pauschal

20,00 €

 

 

Preisliste für Sepzialwerkzeuge und Verbrauchsmaterialien findest du im Aushang der Werkstatt.

Alle Preise sind Endverbraucherpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

In der zeit vom 01. Dezember bis 15. März jeden Jahres wird eine Heizungspauschale von 2,00 Euro pro Stunde berechnet, ausgenommen ist der Lackierbereich.

 

Preisliste werkstatt4you.de Stand 06.2019
preisliste_stand_06_2019.pdf
PDF-Dokument [138.8 KB]

 

AGBs

 

 

Bedingungen für die Vermietung von Hebebühnen, Werkzeug und Maschinen zur Reparatur von Kraftfahrzeugen

I. Vertrag
a. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit Annahme durch Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Vermieter bzw. deren Vertreter zustande.Der Mietvertrag endet bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache und Ausgleich der Rechnung über den Mietzins.
b. Der Benutzer der Mietwerkstatt bzw. der Stellflächen mietet gegen Entgelt einen Einstell- und/oder Arbeitsplatz für Kraftfahrzeuge. Gegenstand der Überlassung ist die bloße Gebrauchsüberlassung der Räumlichkeiten und der gegen Entgelt ausgegebenen Arbeitsmaterialien zur Reparatur von Kraftfahrzeugen d.h, der Vermieter schuldet keine Aufbewahrung im Sinne der Übernahme einer Obhut.
c. Der Mieter hinterlässt bei Abschluss des Mietvertrages den Fahrzeugschein des zu reparierenden PKW als Sicherheit. Der Fahrzeugschein wird nach Begleichung sämtlicher Entgelte wieder ausgehändigt.
d. Das Betreten der Mietwerkstatt erfolgt auf eigenes Risiko. Die Vermietung erfolgt an maximal 3 Personen pro Arbeitsplatz. Minderjährigen ist der Zutritt zur Werkstatt ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten verboten.
e. Der Mietvertrag kann jederzeit vom Mieter um weitere Leistungen erweitert werden.
f. Es gelten die Preise, die in der Mietwerkstatt ausgehängt sind.

II. Pflichten des Vermieters
a. Weiterhin stellt der Vermieter Aufsichtspersonal zur Verfügung , das in sachkundigen Benutzen von Werkzeugen und Maschinen einweisend und beratend tätig wird bzw. werden kann.Der Mieter hat jedoch keinen Anspruch auf eine Beratung über die Ausführung oder die Zulässigkeit geplanter Reparaturen.

b. Der Vermieter stellt die in der Preisliste aufgeführten Werkzeuge gegen Entgelt zur Verfügung.
Weiteres Werkzeug kann der Vermieter auf Anfrage zur Verfügung stellen, ein Anspruch hierauf besteht nicht.
c. Der Vermieter stellt sicher, dass die ausgegebenen Werkzeuge einwandfreiem Zustand und den geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, ebenso den Prüfungen nach den behördlichen und gesetzlichen Vorgaben regelmäßig unterzogen werden.

III. Pflichten des Mieters und seiner Hilfspersonen
a. Der Mieter und seine Hilfspersonen haben für die zu den Arbeiten erforderliche Schutzkleidung selbst Sorge zu tragen. Für Schäden und Gesundheitsbeeinträchtigungen, die auf Grund mangelhafter Schutzausrüstung bzw. Schutzvorkehrung entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

b. Der Mieter und sein Hilfspersonal haben den Arbeitsplatz geräumt und sauber zu hinterlassen. Alle vom Mieter und seinen Hilfspersonal verursachten Verschmutzungen sind zu beseitigen. Auslaufende Flüssigkeiten wie etwa Öl, Lack-, Kühl- oder Bremsflüssigkeit sind sofort zu beseitigen. Der Vermieter ist über dieses Vorkommnis zu unterrichten. Die Kosten für die Entsorgung angefallener Materialien sind den Aushängen im Büro oder Werkstatt zu entnehmen.
c. Der Mieter und seine Hilfspersonen haben mit dem ausgegebenen Werkzeug sorgfältig umzugehen. Im Falle der Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung von gemietetem Werkzeug oder anderer Betriebseinrichtungen des Vermieters, auch bei unsachgemäßer Handhabung, ist der Mieter dem Vermieter gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
d. Der Mieter und seine Hilfspersonen haben den Anweisungen des Aufsichtspersonals und der Bertiebsanweisungen unbedingt Folge zu leisten.
e. Sowohl in der Werkstatt als auch auf dem gesamten Außengelände herrscht uneingeschränktes Alkoholverbot. Der Vermieter ist befugt, bereits alkoholisierten Personen den Zugang zu Verweigern. Das Rauchen ist nur auf den seitens des Vermieters dazu gekennzeichneten Flächen erlaubt.
f. Das vermietete Werkzeug ist ausnahmslos in der Halle zu nutzen. Jeder Diebstahl wird zu Anzeige gebracht und zieht ein Hausverbot nach sich.
g. Der Mieter und seine Hilfspersonen müssen über eine wirksam abgeschlossene Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist dem Vermieter auf Verlangen nachzuweisen.

h. Der Mieter hat mit den angemieteten Werkzeugen und Maschinen sorgfältig umzugehen.
j. Der Mieter darf an seinem Fahrzeug keine Umbauten vornehmen, die gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.

IV. Haftung
a. Der Vermieter haftet nicht für die Arbeiten, die der Mieter an seinem Fahrzeug durchführt.
b. Eventuelle Beratungen durch das Aufsichtspersonal erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, gleichwohl unverbindlich.
c. Hat der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen auf einer nachgewiesenen schuldhaften Fehlberatung oder sonstigen in seinem Verantwortungsbereich begründeten Schaden aufzukommen, haftet der Vermieter soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit betroffen sind, nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
d. Nimmt ein Mieter entgegen Punkt III.j Umbauten an seinem Fahrzeug vor, die gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, so kann der Vermieter hierfür nicht haftbar gemacht werden.
f. Die Benutzung der Mietwerkstatt erfolgt auf eigene Gefahr und Haftung. Im Falle von Unfällen, bedingt durch Verkehrssicherungspflichtverletzungen des Vermieters bleibt die Haftung des Vermieters beschränkt auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Dies gilt nicht im Falle von Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Mieters.

V. Zahlung
a. Der Rechnungsbetrag für die Miete ist vor Verlassen der Werkstatt sofort in bar.

b. Bei Reservierungen von Räumlichkeiten, Hebebühnen und Werkzeuge wird der Rechnungsbetrag sofort nach Reservierung fällig. Einen Anspruch auf eine Reservierung hat der Mieter nicht. Eine Reservierung gilt erst mit Zahlungseingang als verbindlich.
c. Eine Aufrechnung des Mieters mit Ansprüchen gegen den Vermieter ist nur möglich, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietverhältnis beruht.
d. Der Vermieter ist berechtigt, bei Mietbeginn eine entsprechende Vorauszahlung zu verlangen.

 

VI. Arbeitsschutz, Sicherheit und Brandschutz

a. Es gelten die gesetzlichen Regeln für Arbeitsschutz, Sicherheit und Brandschutz am Arbeitsplatz.

b. Für die Einhaltung der Regeln für Arbeitsschutz, Sicherheit und Brandschutz, insbesondere bei Arbeitskleidung und Schutz für den Betrieb eletkrischer, pneumatischer und hydraulischer Werkzeuge, trägt der Mieter die Verantwortung.

c. Für den Betrieb von elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Geräten kann der Mieter den entsprechenden Arbeitsschutz vom Vermieter erwerben oder mieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

 

VII. Rückgabe der Mietsachen

a. Alle Mietsachen sind durch den Mieter pfleglich zu behandeln und vor Rückgabe zu reinigen.

b. Der Vermieter behält sich das Recht vor eine Reinigungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro für Arbeitsplatz und/oder Werkzeug zu berechnen, bei extremen Verschmutzungen nach Aufwand.

c. Der Mieter ist für die fachgerechte Entsorgung seines Abfalls verantwortlich.

d. Der Mieter kann die fachgerechte Müllentsorgung gegen Entgelt dem Vermieter übertragen, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

 

VIII. Erweitertes Pfandrecht
a. Dem Vermieter steht wegen seiner Forderung aus dem Mietverhältnis ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Mietverhältnisses in seine Räumlichkeiten gelangten Gegenständen zu.
b. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Mietverhältnissen geltend gemacht werden. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftige Titel vorliegt und die Gegenstände im Eigentum des Mieters stehen.

IX. Geltung weiterer Allgemeiner Geschäftsbedingungen
a. Erwirbt der Mieter beim Vermieter Ersatzteile, Schmierstoffe o.ä., so gelten hierfür die im Betrieb des Vermieters aushängenden Allgemeinen Lieferbedingungen für Ersatz- und Austauschteile.
b. Gibt der Mieter dem Vermieter den Auftrag, eine Reparatur an dem Fahrzeug durchzuführen, so gelten hierfür die im Betrieb des Vermieters aushängenden Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge.


X. Gewährleistung durch Vermieter
a. Verkauft der Vermieter dem Mieter Ware und handelt der Käufer in seiner Eigenschaft als Unternehmer erfolgt der Verkauf von Neuware mit einer Sachgewährleistung von zwei Jahren, der Verkauf von Gebrauchtware erfolgt mit einer Sachgewährleistung von einem Jahr.
b. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Vermieter aufgrund Gesetzes zwingend haftet oder etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.Im Übrigen gelten die gesetzlichen Sachgewährleistungregelungen.


XI. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

AGBs - werkstatt4you.de
werkstatt4you_agb_stand062017.pdf
PDF-Dokument [55.8 KB]
Druckversion | Sitemap
© werkstatt4you.de